+++ Von der Leyen will Deutschland verklagen: „Brüssels Machthunger bedroht die Souveränität unseres Landes.“ +++

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die billionenschweren Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank für teilweise grundgesetzwidrig erklärt. Damit widerspricht Deutschlands höchstes Gericht erstmals dem Europäischen Gerichtshof. Karlsruhe fordert Bundesregierung und Bundestag auf, „der bisherigen Handhabung [der Anleihekäufe] entgegenzutreten“. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (62, CDU) prüft deshalb nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Begründung der Ex-Ministerin: Die Souveränität der EU werde verletzt.
Die EU hat keine Souveränität! Europa ist eine Gemeinschaft freier Nationalstaaten. Die Souveränität liegt ausschließlich bei den europäischen Völkern, nicht bei antidemokratischen Institutionen in Brüssel.
Das rechtswidrige Verhalten der EZB war ein Anlass zur Gründung unserer Bürger-Partei AfD. Das Verfassungsgericht gibt uns nun Recht. Dass ausgerechnet eine deutsche Kommissionspräsidentin die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Frage stellt, muss auch dem Letzten die Augen öffnen, wohin die Reise der EU-Technokraten geht. Brüssel untergräbt die Freiheit der Nationalstaaten mit dem Ziel, diese aufzulösen.
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