+++ Verfassungsschutz und AfD +++

Die Altparteien versuchen im Superwahljahr 2021 einen politischen Mitbewerber mit Methoden autokratischer Staaten zu beschädigen. Die AfD-Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt werden nun durch den Verfassungsschutz überwacht. Gegen eine Beobachtung der Bundespartei konnten wir uns bislang juristisch erfolgreich zur Wehr setzen.
Wenn der Geheimdienst eines Staates auf Anweisung seiner Regierung gegen die politische Opposition vorgeht, wird das von deutschen Politikern zurecht scharf verurteilt.
In Deutschland jedoch bringt die Bundesregierung den Verfassungsschutz immer offensiver in Stellung, um gegen die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag vorzugehen. Wenn der Inlandsgeheimdienst selbst Zweifel an dieser Praxis anmeldet, werden die Verantwortlichen durch den Innenminister einfach ausgetauscht, wie im Fall Maaßen 2018 oder jüngst beim Berliner Landesamt für Verfassungsschutz.
Die Diskreditierung, Bespitzelung und gezielte Schwächung der AfD durch den Verfassungsschutz verletzen unser Grundgesetz und sind mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und dem Parteienrecht (Art. 21 GG) unvereinbar.
Wir, die gesamte AfD, aber auch alle Bürger, die sich für eine Politik zum Wohle des deutschen Volkes (Art. 56 GG) einsetzen und die Regierung deshalb kritisieren, sind KEINE Verfassungsfeinde!
Wir sind freie Bürger, Verteidiger des Rechtsstaats und Patrioten!
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