Innenminister Horst Seehofer ist heute durch das Bundesverfassungsgericht gerügt worden. Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums hatte er die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet. Das höchste deutsche Gericht sieht damit das Neutralitätsgebot für Minister verletzt und weist damit auf einen schweren Missstand hin: Kritiker der Regierung werden als Staatsfeinde diffamiert.
Die Regierungsparteien scheuen nicht davor zurück, die geballte Macht der Exekutive gegen uns einzusetzen.
Die AfD engagiert sich für den Erhalt, die Stärkung und Wiederherstellung unserer rechtsstaatlichen Ordnung und seiner Institutionen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt uns in unserem politischen Kampf.